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   BAG, 04.04.1960 - 2 AZR 448/59   

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BAG, 04.04.1960 - 2 AZR 448/59 (https://dejure.org/1960,901)
BAG, Entscheidung vom 04.04.1960 - 2 AZR 448/59 (https://dejure.org/1960,901)
BAG, Entscheidung vom 04. April 1960 - 2 AZR 448/59 (https://dejure.org/1960,901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadenersatzverpflichtung - Klage auf Befreiung - Wert des Streitgegenstandes - Schadenersatzpflicht - Anschlußrevision - Getrennte Festsetzung

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1173
  • MDR 1960, 616
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.05.1955 - 2 AZR 174/54

    Gebühren und Kosten: Streitwertfestsetzung für das Revisonsverfahren

    Auszug aus BAG, 04.04.1960 - 2 AZR 448/59
    Sine Streitwertfestsetzung zum Zwecke der Kostenberechnung in der Revisionsinstanz ist zulässig (BAG 2, 13)» Als Streitwert kommt der ziffernmäßig bestimmte Anspruch des Klägers, nämlich die Höhe des Betrages, für den er wegen seiner Schadenersatzpflicht in Anspruch genommen wird, in Betracht» Rach allgemeiner Meinung, welcher sich der Senat anschließt, ist § 3 ZPO, wonach der Streitwert nach freiem richterlichen Ermessen festzusetzen ist, bei Klagen auf Befreiung von Verbindlichkeiten (RG Gruchot 34, 1137) nicht anwendbar, weil es bei Klagen, in denen der Wert des Streitgegenstandes ziffernmäßig bestimmt ist, für die Festsetzung des Streitwerts gleichgültig ist, ob die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines bestimmten Betrages oder zur Befreiung von einer Schuld in gleicher Höhe verlangt wird» (So auch Baumbach-Lauterbach, Kostengesetze, 12. Aufl», Anm. I 3 zum Anhang nach § 9 GKG (für den Fall der Hypothek); Wieczorek, ZPO, Anm» B III b l zu § 3 ZPO; Rittmann-Wenz, Kommentar z. GKC-, 17» Auf 1., Anm. 10 zu § 9-) Nach § 11 Abs. 2 GKG n.P. bestimmt sich im Revisionsverfahren die Höhe des Streitwerts nach den Anträgen des Reohtsmittelkiägers.
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Den Streitgegenstand bestimmt ausschließlich die klagende Partei (BAG Urteil vom 4. April 1960 - 2 AZR 448/59 - AP Nr. 5 zu § 3 ZPO; Urteil vom 24. August 1972 - 2 AZR 437/71 - AP, aaO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 2 Rz 2; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 2 Anm. 34).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Den Streitgegenstand bestimmt ausschließlich die klagende Partei (BAG Beschluß vom 4. April 1960 - 2 AZR 448/59 - AP Nr. 5 zu § 3 ZPO; Urteil vom 24. August 1972 - 2 AZR 437/71 - AP, aaO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 2 Rz 2; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 2 Rz 34).
  • OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08

    Streitwertbemessung: Wert eines Klageanspruches auf Befreiung von einer

    Grundsätzlich richtet sich der Wert eines Klageanspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit - wie der Beklagte ihn vorliegend mit der Widerklage verfolgt - nach dem vom (Wider-) Kläger genannten Geldbetrag der Verbindlichkeit (vgl. BGH, MDR 1995, 196; BAG, MDR 1960, 616; OLG Köln, MDR 1985, 769; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 819; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., Anh § 3 Rn. 27; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 28).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 271/88

    Berechnung der Beschwer im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels unter

    Dabei ist für die Wertberechnung unerheblich, ob es sich um eine Klage auf Zahlung von Zinsen handelt oder ob Zinsen im Rahmen einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung gefordert werden (Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl. § 3 Anm. 2 "Duldungsklage"; vgl. auch Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 6 Rdn. 23; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl. § 3 B III b 1 und BAG, MDR 1960, 616 = NJW 1960, 1173).
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